Neues Bundes-Berufsausbildungsgesetz bringt zahlreiche Neuerungen für die Facharbeiter:innen- und Meister:innenausbildung in der Land- und Forstwirtschaft

Anstelle von neun Landesgesetzen ist die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nun erstmals bundesweit einheitlich geregelt

Im Nationalrat wurde Ende März 2024 mit breitem Konsens das Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz (kurz: LFBAG) verabschiedet. Anfang April folgte dann der erforderliche Zwei-Drittel-Beschluss im Bundesrat. Mit der Beschlussfassung des neuen österreichweiten Berufsausbildungsgesetzes wurden die neun unterschiedlichen Landesgesetze in einem bundeseinheitlichen Gesetz zusammengeführt. Damit ist sichergestellt, dass zukünftig österreichweit einheitliche Regelungen für die land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter:innen- und Meister:innenprüfungen gelten. Mit der Kundmachung des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das neue Berufsausbildungsgesetz per 19. April 2024 nun endgültig in Kraft.

Befreiung von den Meister:innen-prüfungsgebühren

Rückwirkend ab 1. Jänner 2024 wird die Meister:innenprüfung für die Kandidat:innen kostenfrei. Somit wird künftig auch die Meister:innenausbildung finanziell unterstützt. In der Steiermark wurden die Meister:innenprüfungsgebühren im Frühjahr 2024 bereits nicht mehr an die knapp 50 Meisterprüfungs-Kandidat:innen verrechnet. Da bereits absehbar war, dass die Prüfungsgebühren der Meister:innenprüfung gemäß dem neuen LFBAG durch die öffentliche Hand übernommen werden wird, verzichtete die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark auf eine Einhebung der Prüfungsgebühren und wickelt die Refundierung der Prüfungsgebühren direkt mit dem nun zuständigen Landwirtschaftsministerium ab.

Meister:innen-Titel als eintragungsfähiger Titel

Der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ kann künftig auch in amtlichen Dokumenten eingetragen werden. Absolvent:innen einer land- und forstwirtschaftlichen Meister:innenausbildung haben somit die Möglichkeit, den Meister:innen-Titel via Abkürzung „Mst.“ bzw. „Mst.in“ vor dem Namen zu führen. Die Eintragung in amtlichen Dokumenten (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) erfolgt unter Vorlage des Meister:innenbriefs durch die zuständigen Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Gemeindeamt). Die Eintragungsfähigkeit gilt auch für bereits absolvierte und erfolgreich abgelegte Meister:innenprüfungen.

Neues Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“

Mit dem LFBAG 2024 wurde zudem der neue Lehrberuf „Berufsjagdwirtschaft“ geschaffen, der die Qualität der Fachkräfte in diesem Bereich stärken soll. In diesem neuen Ausbildungsgebiet gilt es in den nächsten Monaten die wesentlichen Voraussetzungen, wie Lehrbetriebsanerkennungen, Berufsschulausbildung, etc. zu definieren. Insgesamt gibt es nun 16 verschiedene Lehrberufe im Agrarbereich.

Meilenstein für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung

Mit dem österreichweit einheitlichen LFBAG gelang ein Meilenstein in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung. Die legistische Zuständigkeit liegt zukünftig beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Für die administrative Abwicklung sowie Vollziehung des Gesetzes sind weiterhin die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen, die in den Landes-Landwirtschaftskammern angesiedelt sind, zuständig. Österreichweit erlangen zukünftig auf Basis einheitlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards jährlich rund 6.000 Personen einen Facharbeiter:innenabschluss sowie rund 400 Kandidat:innen eine Meister:innenqualifikation in einem der 16 land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsgebiete.

Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer

Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Steiermark (kurz LFA) ist zuständig für die gesetzliche land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung. Die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung umfasst 16 verschiedene Berufe, von denen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Obstbau sowie ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement zahlenmäßig am bedeutendsten sind. Die Organisation von Facharbeiter:innen- und Meister:innenausbildungen inkl. abschließender Prüfungen in den einzelnen Sparten zählt zur Hauptaufgabe der LFA. Darüber hinaus wickelt die LFA das gesamte landwirtschaftliche Lehrlingswesen ab.

Jährlich erlangen in der Steiermark über 1.000 Personen die Facharbeiter:innen- und rund 80 Interessent:innen die Meister:innenqualifikation in einer der 16 land- und forstwirtschaftlichen Berufssparten.

Für weitere Fragen steht gerne zur Verfügung:
Franz Heuberger, Geschäftsführer Lehrlings- & Fachausbildungsstelle in der Landwirtschaftskammer

Mobil: 0664/602596-1308, lfa@lk-stmk.at