FacharbeiterInnenprüfung

Abschluss der Ausbildung

Für den Abschluss der Ausbildung ist eine Facharbeiter:innenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Zulassung

Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter:innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte (d. h. landwirtschaftliche Praxis neben einer außerlandwirtschafltichen Tätigkeit)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
  • Für Absolvent:innen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.

Praxisnachweis

Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:

  • Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
  • Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
  • Bestätigung von dem/der Betriebsführer:in.

Jegliche Praxisnachweise zu den Berufen finden sich unter Formulare und stehen zum Download zur Verfügung!